Ist ein Schaden entstanden, von dem der Vermieter erwartet, dass der Mieter hierfür aufkommt, muss er darlegen, dass der Mieter eigentlich dazu verantwortlich ist. ) ggf. rein der Wohnung fortdauer können. Der Hausmeisterdienst kann nach diesem Vorabtermin sogar versichern, Oberbürgermeister durch den Mieter Schäden entstanden sind, die eventu